Wir haben bei der Verkehrsaufsicht der Stadt Kaltenkirchen einmal nachgefragt, wie die Verwaltung mit der Duldung zum Überqueren des Holstenplatzes während der Wochenmarktzeit umgegangen will und ob ggf. Maßnahmen ergriffen werden. Mit dem Hinweis seitens der Aufsicht, dass es eine Wochenmarktsatzung gibt, die das Befahren des Marktbereiches verbietet, will man das Geschehen erst einmal beobachten und entsprechende Maßnahmen erst dann ergreifen.
Tja, die Satzung sagt aber aus, dass sogar das Mitführen eines Fahrrades verboten ist. Das wurde nicht erwähnt. Keine Queren des Wochenmarktes auf dem Holstenplatz möglich weiterlesen