Unsere Ortsgruppe hat Anfang Oktober einen Widerspruch gegen die Benutzungspflicht der beiderseits des Kisdorfer Weges angelegten zu schmalen Radwege eingelegt. Dieser Widerspruch erfolgte mit der Begründung:
- Keine gesetzeskonforme Breite
- Dadurch kein gesetzeskonformes Überholen von anderen Radfahrern und, bedingt dadurch, ein Gefährden von Fußgängern möglich
Diesem Widerspruch folgte eine Antwort seitens der Stadtverwaltung mit der Aussage, dass es zukünftig keine Benutzungspflicht für die beiderseitigen Radwege geben wird. Dieses veranlasste uns, unseren als Folge unseren Widerspruch zurückzunehmen.
Trotzdem fordern wir die Stadtvertretung mit unserem Antwortschreiben auf, die Benutzungsflicht schon jetzt aufzuheben, da erwiesenermaßen ein Gefährdungs- und Konfliktpotential beim Benutzen der Radwege nach jetziger Regelungvorhanden ist. Keine Benutzungspflicht zukünftig am Kisdorfer Weg! weiterlesen