Nachdem die Benutzungspflicht der Radwege in Kaltenkirchen überprüft worden ist, wurden Anfang 2012 diese an vielen Straßenabschnitten innerhalb Kaltenkirchens bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben.
Gründe für die Aufhebung waren u.a.
- Zu schmale Fußwege im Innenstadtbereich, die immer wieder zu Konflikten mit Fußgängern führten.
- Keine Notwendigkeit einer Benutzungspflicht an einigen Straßen aufgrund der geringen Verkehrsdichte.
- Fehlende bauliche Mindestmaße für Radwege, die im Zweiwege-Richtung genutzt wurden.
In diesem Zuge wurde einseitig auf der Strecke Flottkamp / Alvesloher Straße ein sogenannter Schutzstreifen angebracht.
Schutzstreifen bei Einfahrt Treuburger Straße
Da uns die Breite des Schutzstreifens immer wieder irritierte, haben wir eine stichprobenartige Messung durchgeführt. Das Ergebnis (s.u.) hat ergeben, dass der Streifen auf der ganzen Länge zu schmal ist. Teilweise, gerade für ältere Leute, unbefahrbar, da der Streifen nicht eben ist und durch tief liegende Gullis am Fahrbahnrand geradezu gefährlich wird.
Die Kante zur Fahrbahn hat eine Höhe von ca. 5 cm!
Ein weiterer Gulli
Aus Gesprächen, die wir mit Radfahrern dort führten, wird der Schutzstreifen auch immer wieder als gefährlich eingeschätzt, da Kraftfahrzeuge die gestrichelte Linie als Ziellinie / Grenze nehmen und dadurch den geforderten und notwendigen Mindestabstand stark unterschreiten. (Anmerkung des Autors: Man braucht manchmal nur den Arm heben und klinkt sich in der Dachreling zum Mitfahren ein.)
Eine weitere Gefahrenquelle ergibt sich bei der Querungshilfe an der Kreuzung Flottkamp / Flottmoorring. Autofahrer und Fahrer von Kleintransportern beschleunigen kurz davor, um einen Radfahrer noch zu überholen. Sie scheren oft kurz vor der engen Stelle vor einem Radfahrer ein und nötigen ihn dabei zum Abbremsen, um einen Unfall zu vermeiden. Das ist für Radfahrer kein schöner Moment!
Aber kommen wir noch einmal zu unserer Messung zurück. Vorgaben für einen Schutzstreifen ergeben sich aus:
- VWV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung) bzw.
- ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) bzw.
- Fortschreibung des Radverkehrskonzept für den Kreises Segeberg 2011
Nach diesen Regelwerken wird eine Fahrwegbreite von generell 150 cm empfohlen. Aber mindestens 125 cm.
Anhand des Messprotokolles liegt auf der gesamten Strecke die befahrbare Breite zwischen 50 cm und 90 cm. Damit ist der Schutzstreifen für einen konfliktfreien Verkehr für Radfahrer nicht zumutbar. Zumal man aufgrund der Fahrbahnqualität an einigen Stellen auch außerhalb des Streifens fahren müsste.
Da es aus anderen Regionen Deutschland ähnliche Berichte über das Verhalten der Autofahrer bezüglich der Nichteinhaltung des Mindestabstand gibt, sehen wir hier eine Änderung der Situation notwendig. Und da gibt es folgende beiden Möglichkeiten:
- Verbreitung des Schutzstreifen auf das erforderliche Maß. Hierbei darf die Bordsteinkante von 30 cm nicht mit eingerechnet werden, da sie nicht Teil des Fahrweges ist. Dieses ist bei der Aufbringung des Trennstreifens nicht beachtet wordenoder
- Entfernung des Trennstreifens mit Geschwindigkeitsbegrenzung der Straßen Flottkamp und Alvesloher Straße auf 30 km/h. Vorbild ist hier die Stadt Schleswig, die einen Teil ihrer Hauptstraßen mit der Reduzierung der Geschwindigkeit versehen hat, da man einer Gefährdung der Radfahrer ausschließen muss.
Informationsmaterial:
Informationsflyer der Stadt Kaltenkirchen zum Thema Benutzungspflicht: Benutzungspflicht in Kaltenkirchen
Informations-Flyer der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt: Radfahrstreifen und Schutzstreifen