Jeder kennt das Thema. Radfahren auf dem Fussweg ist möglich aber nicht unbedingt erlaubt. Oft werden Fußgänger durch das falsche Verhalten von Radfahrern gefährdet bzw. Radfahrer gefährden sich auch selbst.
Der Verein Fuss e.V. hat hierzu eine Broschüre herausgegeben. Diese gibt Informationen zu Regeln und zum Verhalten auf den sogenannten Mischwegen. Die Broschüre findet ihr hier.
Wir selbst stellen für Kaltenkirchen fest, dass viele Radfahrer die Regeln der StVO nicht kennen, Das Fahren auf der Straße wird oft als zu gefährlich eingestuft. Aber sind sich diese Fahrer nicht bewusst, dass sie sich gerade durch dieses Falschverhalten selbst und andere in Gefahr bringen? Schaut einmal in die Broschüre. Vielleicht überzeugt euch diese zum richtigen Verhalten im Verkehr.
Der ADFC unterstützt Radfahrer bei Recht und Regeln. Um eine gute Übersicht zu erhalten, wurde ein Erläuterung über Verkehrsrecht für Radfahrer veröffentlicht.
Schaut mal rein und falls noch Fragen sind, können wir hierzu noch die ein oder andere Erklärung geben.
Leider trägt ein kleiner Schilder-Hain dazu bei, dass Radfahrer in die Irre geführt werden können. Der „Wald“ steht an der Kreuzung Holstenstraße / Königsstraße auf der östlichen Seite zwischen Straße und Fußweg.
Gleich vorweg zur rechtlichen Lage: Der Fußweg ist und bleibt trotz der Schilder ein Fußweg und ist auch nicht für Radfahrer freigegeben! Und das ist auch gut so, denn an der nächsten Kreuzung wird es dann gefährlich.
Aber kommen wir mal zu der Erklärung.
Das erste Schild an der Ampel hat verkehrsrechtlich keine Bedeutung. Es ist ein Hinweis auf eine Radwanderstrecke und soll dem Radfahrer nur als Wegweiser dienen.
Kommen wir dann zu dem hinteren Schildermast. Hier wird ein rundes blaues Schild mit einem geraden Pfeil gezeigt. Darunter das Zusatzschild „Radfahrer frei“.
Ja, hier kommen viele ins grübeln. Aber die Antwort ist ganz einfach. Das Zusatzschild ist immer eine Ergänzung für das Verkehrszeichen darüber. Das runde blaue Schild bedeutet im Grundsatz, dass alle Fahrzeuge an dieser Stelle nicht abbiegen dürfen. Da die Holstenstraße eine Einbahnstraße ist, ist dieses Schild als Unterstützung für Fahrzeugführer zu sehen. Aber nun hat die Holstenstraße trotz Einbahnstraße vor Jahren die Freigabe für Radfahrer erhalten, auch in Gegenrichtung befahren zu werden. Unser Ortsgruppe hat später in Gesprächen mit der Stadtvertretung erreicht, dass an einigen solcher Stellen in Kaltenkirchener Stadtgebiet das Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht wird. Damit haben jetzt Radfahrer die Erlaubnis, entgegengesetzt in die Einbahnstraße einbiegen zu können. Und das von der Straße aus.
Aber auf alle Fälle hat das Zusatzschild nicht die Aufgabe, den Fußweg freizugeben.
Falls es noch mehr solche Stellen gibt, meldet euch bei uns. Wir versuchen eine Klärung herbeizuführen. Auf diese Stelle wurden wir von einer Frau aus Kaltenkirchen aufmerksam gemacht. Sie hatte an der folgenden Kreuzung Königsstraße / Friedensstraße einen Unfall mit Schuldanteil.
Wir wollen Kaltenkirchen sicherer machen. Aber dann müssen wir selber auch anfangen, richtig mit dem Rad zu fahren.