Nachdem die Benutzungspflicht der Radwege in Kaltenkirchen überprüft worden ist, wurden Anfang 2012 diese an vielen Straßenabschnitten innerhalb Kaltenkirchens bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben.
Gründe für die Aufhebung waren u.a.
- Zu schmale Fußwege im Innenstadtbereich, die immer wieder zu Konflikten mit Fußgängern führten.
- Keine Notwendigkeit einer Benutzungspflicht an einigen Straßen aufgrund der geringen Verkehrsdichte.
- Fehlende bauliche Mindestmaße für Radwege, die im Zweiwege-Richtung genutzt wurden.
In diesem Zuge wurde einseitig auf der Strecke Flottkamp / Alvesloher Straße ein sogenannter Schutzstreifen angebracht. Unser erster Schutzstreifen für Radfahrer in Kaltenkirchen weiterlesen