Tücken in der Grashofstraße oder Wie soll ich hier denn fahren?

Nachdem die Grashofstraße letztes Jahr für den Durchgangsverkehr geröffnet wurde und die Beschilderung für Fußgänger und Radfahrer aufgestellt wurde, war die Beschilderung an der Kreuzung Grashofstraße / Hamburger Straße doch ein wenig verwunderlich.

Dort an dem Ende gab es jetzt Benutzungspflichten, die jedes Radfahren und Abbiegen unmöglich machen bzw. auch unsinnig sind. Hier folgt eine Beschreibung der Situation wie sie uns so zeigt.

grashoff-7
Übersicht Grashofstraße

Die Übersicht zeigt leider den alten Stand ohne den Rechtsabbieger-Streifen. Dafür geben die Pfeile die Fahrwege und deren Richtung wie folgt wieder:

  • Gelber Pfeil:
    Fußweg mit Radfahrer frei
  • Roter Pfeil:
    Benutzungspflichtiger Fuß- und Radweg
  • Grüner Pfeil:
    Standorte der Verkehrsschilder, wie sie auf den weiteren Bildern gezeigt werden.
grashoff-1
Blick in Richtung Hamburger Straße

Wer es möchte kann ab hier auf dem Fußweg in Richtung Hamburger Straße fahren. Denn die Freigabe gilt nur in diese Richtung.

grashoff-2
Einfahrt in den Landwirtschaftsweg

Gelangt man dann an die Einmündung zum Landwirtschaftsweg und fährt auf der Straße, dann muss man die letzen 20 bis 30 cm aufgrund der angeordneten Benutzungspflicht auf den Fußweg wechseln, um im Anschluss dann festzustellen, dass, …

  • … will man gerade aus weiter, sich über den Rechtssabbiegerstreifen in den mittleren Streifen einordnen muss.
  • … will man in Richtung Kaltenkirchen weiter, sich über den Rechtsabbieger- und Geradeausstreifen in den Linksabbiegerstreifen einordnen muss.

Abgesehen davon, so vermuten wir, soll der Radfahrer auf dem Fußweg (nicht für Radfahrer freigegeben!) fahren, um über die Kreuzung in die entsprechenden Richtung zu gelangen. Aber da muss er schon mal über eine Hürde, die auch für Behinderte nicht ohne weiteres zu überwinden ist. Der Kantstein!

grashoff-6
Einfahrt in den Landwirtschaftsweg

Geht es aber nach rechts weiter, so muss der Radfahrer erst einmal , nach der angeordneten Benutzungspflicht, auf den gegenüberliegenden Fußweg wechseln, um nach ca. 10 m wieder auf den Landwirtschaftsweg zu wechseln. Ein unsinniges Unterfangen, das durch den Kantstein, wie bei dem Bild vorher, nur erschwert wird.

grashoff-5
Verkehrsschild – Wofür?

Aber kommen wir doch mal aus Richtung Henstedt-Ulzburg und wollen weiter nach Kaltenkirchen entlang der Hamburger Straße. Nach geltendem Recht darf der Radfahrer nicht auf den Fußweg, sodass er über ersten beiden Streifen in den Linksabbiegerstreifen sich einordnen muss. Nachdem er dann bei Grün auf die Verkehrsinsel in der Mitte der Straße gelangt ist, muss er nach ca. 5 m  erneut anhalten und auf das nächste Grün warten. Das kann dauern und fördert nicht die Lust zum Radfahren.

An dieser Stelle ist auch noch anzumerken, dass es wohl angedacht ist, dass Radfahrer wie auf dem Nürburgring durch eine Haarnadelkurve ums Eck fahren sollen. Die Kurve ist sehr spitz. Da der Fußweg nicht über die notwendige Breite für ein vernünftiges Kurven fahren verfügt und zusätzlich ein hoher Absatz zwischen Fußweg und Grasnarbe vorhanden ist, wird das ganze zu einer Zirkelei für Radfahrer. Auf einer der letzen Feierabendtouren ist einer unser Teilnehmer aufgrund des Absatzes gestürzt. Zum Glück ist nicht viel passiert.

Seit den Aufnahmen wurde ein Gitter zusätzlich auf der halben Länge des Fußweges an dessen Kante zum Grünstreifen aufgestellt. Damit sollte wohl das Abkürzen über den Grünstreifen verhindert werden. Nach der neuen „Narbe“ zu urteilen, wurde dieses Verhalten nur nach rechts verschoben. Unserer Meinung nach kein Nutzen, da die eigentliche Ursache (schlechte Streckenführung und keine Freigabe für Radfahrer) immer noch vorhanden ist.

grashoff-4
Hamburger Straße – Blick in Richtung Kaltenkirchen

Aber darf der Radfahrer überhaupt so weiterfahren? Beide Seiten der Hamburger Straße haben einen Fußweg  und es ist aus dieser Sicht für einen Radfahrer nicht ersichtlich, dass er auf der linken Seite weiterfahren muss.

Aus Richtung Kaltenkirchen ist die Sachlage identisch. Auch von dort aus darf ein Radfahrer nicht auf dem gegenüberliegenden  Fußweg weiterfahren. Also einordnen auf der Grashofstraße und direkt hinter der Verkehrsinsel nach links einordnen, um nach Henstedt-Ulzburg weiterfahren zu können. Aber wer fährt da mit einem guten Gefühl über alle drei Streifen. Die Dimension könnt ihr auf dem folgenden Bild sehen.

grashoff-3
Kreuzung – Blick in Richtung Feldstraße

Um euch die Sachlage noch einmal anhand von Richtungsskizzen zu erläutern, schaut euch die folgenden Bilder unter Fahrtrichtungen-Grashofstraße an. Alle dort nicht gezeigten Richtungen sind nach der aktuellen Verkehrsregelung eindeutig und klar erkenntlich und brauchen keine Erläuterung.

Fahrtrichtungen-Grashofstrasse

Die ADFC-Ortsgruppe hat diesen Missstand bereits im November 2015 auf der Bau- und Umweltausschusssitzung der Stadt Kaltenkirchen angesprochen. Dort hieß es schon, dass diese schlechte Verkehrsregelung bekannt ist und man Abhilfe leisten will. Das ist mittlerweile 10 Monate her und man schuldet uns immer noch eine Antwort. Wir werden wieder von dem Thema berichten, nachdem wir auf einer der nächsten Sitzungen hier nachgehakt haben.

 In eigener Sache:

Wer sich die Fahrtrichtungen anschaut, stellt vielleicht fest, dass wir von der ADFC-Ortsgruppe uns ganz schön anstellen. Eventuell auch das ganze überziehen. Darum geht es uns aber nicht! Wir wollen lediglich aufzeigen, dass Entscheidungen für uns Radfahrer getroffen werden, die wir selber nicht verstehen. Die uns aber auch in rechtliche Konsequenzen zwingen, denen der ein oder andere von seiner Fahrweise nicht gewachsen ist. Dieses und zusätzlich schlechte Wegführungen machen ein Radfahren einfach nur unattraktiv. Und das wollen wir nicht. Radfahren soll eindeutig sein und, was noch viel wichtiger ist, es soll Spaß machen.