Unsere Ortsgruppe hat Anfang Oktober einen Widerspruch gegen die Benutzungspflicht der beiderseits des Kisdorfer Weges angelegten zu schmalen Radwege eingelegt. Dieser Widerspruch erfolgte mit der Begründung:
- Keine gesetzeskonforme Breite
- Dadurch kein gesetzeskonformes Überholen von anderen Radfahrern und, bedingt dadurch, ein Gefährden von Fußgängern möglich
Diesem Widerspruch folgte eine Antwort seitens der Stadtverwaltung mit der Aussage, dass es zukünftig keine Benutzungspflicht für die beiderseitigen Radwege geben wird. Dieses veranlasste uns, unseren als Folge unseren Widerspruch zurückzunehmen.
Trotzdem fordern wir die Stadtvertretung mit unserem Antwortschreiben auf, die Benutzungsflicht schon jetzt aufzuheben, da erwiesenermaßen ein Gefährdungs- und Konfliktpotential beim Benutzen der Radwege nach jetziger Regelungvorhanden ist. Aus eigener Erfahrung konnte ein Mitglied unserer Ortsgruppe in den letzten Tagen nur aufgrund seines guten Reaktionsvermögens einen eklatanten Unfall an der alten Famila-Ausfahrt vermeiden. Auch die zu spät erfolgte Notbremsung des PKW-Fahrers ließ den PKW erst quer vor dem Rad zum Stehen kommen.
Aber auch ein einfaches Überholen von langsameren Radfahrern ist, wie bereits im ersten Beitrag von uns beschrieben, auf einem gesetzeskonformen Weg nicht möglich. Ein schneller fahrender Radfahrer wird hier definitiv ausgebremst. Es sei denn, er überholt verbotener weise über den Fußweg und gefährdet dadurch Fußgänger.
Wir werden über die Antwort aus der Stadtverwaltung berichten.