Schlagwort-Archive: Holstenplatz

Mit dem Rad „über“ den Wochenmarkt

Die ADFC-Ortsgruppe hat mit Unterstützung einer Fraktion  der Stadtvertretung im Frühjahr 2017 einen Antrag zur Anpassung der Marktsatzung gestellt. Dieser Antrag ist jetzt in die aktuelle Ausgabe der Satzung eingearbeitet worden. Radfahrer dürfen in Zukunft auf Wochenmärkten ihr Fahrrad mitführen.

Hintergrund war damals, dass ein Queren des Wochenmarktes  auf dem Holstenplatz zwischen der Hamburger Straße und der Holstenstraße zu einem untragbaren Umweg für Radfahrer geführt hat. Nicht nur das Befahren sondern auch das Mitführen eines Fahrrades ist untersagt gewesen. Da es sich bei dieser Verbindung aber um eine Hauptachse für Radfahrer und insbesondere für Schulkinder handelt, entspricht dieses nicht mehr heutigem Denken. Unterstützt wurde unser Unmut zu guter letzt noch durch die Verschiebung des Beginns des mittwöchlichen Wochenmarktes in den Vormittag hinein, was noch mehr Schulkinder zu einem widerrechtlichen Handeln genötigt hat.

Mit der jetzigen Ausgabe der Marktsatzung ist jetzt ein Mitführen von Fahrrädern auf unseren Wochenmärkten erlaubt. Damit haben Radfahrer jetzt die Möglichkeit, den Holstenplatz durch Schieben des Fahrrades (also Mitführen) zu queren. Und auch Käufer haben ihren Nutzen und können jetzt ihren Einkauf direkt in den Fahrradtaschen oder -körben verstauen und müssen ihre bereits gekauften Waren nicht mehr vom Markt zum Fahrrad tragen.

Aber bitte beachten:
Diese Regelung gilt nur für unsere Wochenmärkte. Alle anderen Märkte (Flohmarkt, Jahrmarkt, etc.) sind davon ausgenommen.

In unseren Augen ein Schritt, wenn auch ein kleiner, in die richtige Richtung. Wir Radfahrer sind jetzt aufgefordert, dieses auch zu leben.

Keine Queren des Wochenmarktes auf dem Holstenplatz möglich

Wir haben  bei der Verkehrsaufsicht der Stadt Kaltenkirchen einmal nachgefragt, wie die Verwaltung mit der Duldung zum Überqueren des Holstenplatzes während der Wochenmarktzeit umgegangen will und ob ggf. Maßnahmen ergriffen werden. Mit dem Hinweis seitens der Aufsicht, dass es eine Wochenmarktsatzung gibt, die das Befahren des Marktbereiches verbietet, will man das Geschehen erst einmal beobachten und entsprechende Maßnahmen erst dann ergreifen.

Tja, die Satzung sagt aber aus, dass sogar das Mitführen eines Fahrrades verboten ist. Das wurde nicht erwähnt. Keine Queren des Wochenmarktes auf dem Holstenplatz möglich weiterlesen

Hindernisplatz oder Holstenplatz?

Zur Freude aller Bürger Kaltenkirchens wird es einen zusätzlichen Wochenmarkttag auf dem Holstenplatz geben. Das ist schön und auch gut.

Wie wir im August 2016 aber schon die die Frage gestellt haben, wie die Regelung für Radfahrer für den Holstenplatz sein wird, wurde hier eine Duldung der Radfahrer seitens der Verkehrsaufsicht der Stadt Kaltenkirchen ausgesprochen. Wir alle wissen, dass diese Querverbindung der Hauptweg für alle in Ost-West-Richtung ist und als Zufahrt für den Bahnhof dient. Sie ist ein Teil des Schulweges vieler Kinder und Jugendlicher.

Mit dem kommenden Wochenmarkt wird die befahrbare Fläche noch stärker eingeengt. Zwar zeitlich begrenzt. Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern sind damit aber vorprogrammiert. Hindernisplatz oder Holstenplatz? weiterlesen

Holstenplatz – Ein Platz ohne Regeln?

Ist der Holstenplatz ein Platz ohne Regeln für Radfahrer?

Diese Frage stellt sich immer wieder. Als Hauptverkehrsroute für die Richtung Innenstadt und für den Schulweg wird der Holstenplatz gerne zwischen Holstenstraße und Hamburger Straße als Verbindung befahren.  Ist das aber so erlaubt?

Nach jetzigem Stand ist aufgrund fehlender Beschilderung das Befahren des Platzes für Radfahrer nicht erlaubt.

holstenplatz

Zugang Holstenplatz – Hamburger Straße

Holstenplatz – Ein Platz ohne Regeln? weiterlesen