Radweg am Kisdorfer Weg – jetzt schon ein Fake-Radweg?

Der erste Bauabschnitt im Kisdorfer Weg ist geschafft und eigentlich sollte man annehmen, wir Radfahrer sind glücklich über den neuen Radweg auf beiden Seiten des Weges.

Sind wir ja eigentlich auch. Wenn da nicht die baulichen Maße wären. Zollstock raus und siehe da, 120cm Breite für Radfahrer und 200cm Breite für Fußgänger.

kisdorfer_weg

Nach Auskunft der Verkehrsaufsicht soll es sich bei dem Radweg nach Fertigstellung des gesamten Kisdorfer Weges um einen Einrichtungsradweg handeln. Somit gibt es unter uns Radfahrern eigentlich keinen Begengungsverkehr.

Trotzdem, geht man nach den Vorgaben der
VWV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung) bzw.
ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) bzw.
Fortschreibung des Radverkehrskonzept für den Kreises Segeberg 2011
ergeben sich folgende Breiten für Einrichtungsradwege:

  • VWV-StVO:
    Angaben nur bei vorhandener Benutzungspflicht
    mindestens 150 cm
  • ERA:
    200 cm bei normaler Nutzung
    160 cm bei geringer Nutzung
  • Radverkehrskonzept:
    200 cm bei normaler Nutzung
    160 cm bei geringer Nutzung
    aber nicht weniger als 150 cm (VWV-StVO)

Nach unserer Ansicht entspricht die aktuelle Breite des neuen Radweges keiner der oben genannten Vorschriften. Geht man davon aus, dass zukünftig mehr Mitbürger mit dem Fahrrad einkaufen fahren werden, so sind Konflikte mit Fußgängern schon vorprogrammiert. Ein Überholen von Radfahrern untereinander ist ohne ein unerlaubtes Verlassen des Radweges nicht mehr möglich. Überholen eines Fahrrades mit einem Anhängers schon gar nicht mehr.

Wir fordern daher eine Anpassung des Radweges nach Stand der ERA, um eine vernünftige Nutzung des Radweges durch Radfahrer gewährleisten zu können.