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Keine Benutzungspflicht zukünftig am Kisdorfer Weg!

Unsere Ortsgruppe hat Anfang Oktober einen Widerspruch gegen die Benutzungspflicht der beiderseits des Kisdorfer Weges angelegten zu schmalen Radwege eingelegt. Dieser Widerspruch erfolgte mit der Begründung:

  • Keine gesetzeskonforme Breite
  • Dadurch kein gesetzeskonformes Überholen von anderen Radfahrern und, bedingt dadurch, ein Gefährden von Fußgängern möglich

Diesem Widerspruch folgte eine Antwort seitens der Stadtverwaltung mit der Aussage, dass es zukünftig keine Benutzungspflicht für die beiderseitigen Radwege geben wird. Dieses veranlasste uns, unseren als Folge unseren Widerspruch zurückzunehmen.

Trotzdem fordern wir die Stadtvertretung mit unserem Antwortschreiben auf, die Benutzungsflicht schon jetzt aufzuheben, da erwiesenermaßen ein Gefährdungs- und Konfliktpotential beim Benutzen der Radwege nach jetziger Regelungvorhanden ist. Keine Benutzungspflicht zukünftig am Kisdorfer Weg! weiterlesen

Ein Stadtgespräch klärt auf – die Radwegbreite bleibt unverändert

Beim Stadtgespräch Anfang September mit Herrn Bürgermeister Krause wurden auch Fragen zum Thema Radfahren beantwortet. Unter anderem wurde auch die falsche Breite des Radweges am Kisdorfer Weg erörtert. Hierzu ließ unser Bürgermeisters verlauten, dass der Fußweg mit 2 m Breite der DIN-Norm entspricht. Eine Anpassung gemäß unserem Vorschlag wird nicht entsprochen. Hier hat die Fußwegbreite vorrang, um eine Gefährdung der selbigen auszuschließen.

Aber wie sieht es dann mit der Gefährdung von uns Radfahrern aus? Warum müssen wir auf einem schmalen Radweg „jonglieren“? Keine Chance zum regelkonformen Überholen eines langsameren Radfahrers? Ein Stadtgespräch klärt auf – die Radwegbreite bleibt unverändert weiterlesen

Zum Thema Radwegbreite – WDR empfiehlt Regelbreite von zwei Metern für deutsche Radwege einzuhalten

Das passt ja gut zum Thema Radwegbreite am Kisdorfer Weg:

Auf der Hamburger Internetseite www.hamburgize.com gab es zu dem Thema vor wenigen Tagen einen Blog, der sich mit der Breite eines Radweges auseinandersetzt. Interessant daran ist, dass der anhängende Videoclip vom WDR genau das bestätigt, was wir bereits zum Kisdorfer Weg berichtet haben. Der Radweg ist zu schmal gebaut. Auch hier wird auf die Mindestbreite von 1,60 m hingewiesen wie sie in der ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) gefordert wird.

Schaut euch den Clip mal an und urteilt selbst. Schreibt doch mal eure Meinung dazu an kaltenkirchen@adfc-sh.de.

WDR: Wie kommen Radfahrer sicher durch die Stadt?

Mit diesem Hintergrund kann unserer Forderung nach Anpassung der Radwegbreite auf ein aktuelles Maß nur bestehen bleiben.

Radweg am Kisdorfer Weg – jetzt schon ein Fake-Radweg?

Der erste Bauabschnitt im Kisdorfer Weg ist geschafft und eigentlich sollte man annehmen, wir Radfahrer sind glücklich über den neuen Radweg auf beiden Seiten des Weges.

Sind wir ja eigentlich auch. Wenn da nicht die baulichen Maße wären. Zollstock raus und siehe da, 120cm Breite für Radfahrer und 200cm Breite für Fußgänger.

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