Mit dem Rad „über“ den Wochenmarkt

Die ADFC-Ortsgruppe hat mit Unterstützung einer Fraktion  der Stadtvertretung im Frühjahr 2017 einen Antrag zur Anpassung der Marktsatzung gestellt. Dieser Antrag ist jetzt in die aktuelle Ausgabe der Satzung eingearbeitet worden. Radfahrer dürfen in Zukunft auf Wochenmärkten ihr Fahrrad mitführen.

Hintergrund war damals, dass ein Queren des Wochenmarktes  auf dem Holstenplatz zwischen der Hamburger Straße und der Holstenstraße zu einem untragbaren Umweg für Radfahrer geführt hat. Nicht nur das Befahren sondern auch das Mitführen eines Fahrrades ist untersagt gewesen. Da es sich bei dieser Verbindung aber um eine Hauptachse für Radfahrer und insbesondere für Schulkinder handelt, entspricht dieses nicht mehr heutigem Denken. Unterstützt wurde unser Unmut zu guter letzt noch durch die Verschiebung des Beginns des mittwöchlichen Wochenmarktes in den Vormittag hinein, was noch mehr Schulkinder zu einem widerrechtlichen Handeln genötigt hat.

Mit der jetzigen Ausgabe der Marktsatzung ist jetzt ein Mitführen von Fahrrädern auf unseren Wochenmärkten erlaubt. Damit haben Radfahrer jetzt die Möglichkeit, den Holstenplatz durch Schieben des Fahrrades (also Mitführen) zu queren. Und auch Käufer haben ihren Nutzen und können jetzt ihren Einkauf direkt in den Fahrradtaschen oder -körben verstauen und müssen ihre bereits gekauften Waren nicht mehr vom Markt zum Fahrrad tragen.

Aber bitte beachten:
Diese Regelung gilt nur für unsere Wochenmärkte. Alle anderen Märkte (Flohmarkt, Jahrmarkt, etc.) sind davon ausgenommen.

In unseren Augen ein Schritt, wenn auch ein kleiner, in die richtige Richtung. Wir Radfahrer sind jetzt aufgefordert, dieses auch zu leben.